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Zulassungen

Die auf Grund von Kraftfahrzeugen entstandene Problematik der Auspuffgase wurde von Europa vor allem durch die europäische Richtlinie 70/220 EC und darauf folgende Änderungen kontrolliert und reguliert.

Als Marktführer für die Herstellung von Katalysatoren für den unabhängigen Ersatzteilmarkt in Europa produziert AS, S.L.U. all seine Produkte entsprechend der geltenden Rechtsvorschriften.

Alle von AS, S.L.U. hergestellten und vertriebenen Katalysatoren sind für eine jede Artikelnummer einzeln vom Ministerium für Wissenschaft und Technologie (vormals Ministerium für Industrie und Energie - MINER) zugelassen. Dafür wurden die entsprechenden Versuche und Tests bei IDIADA durchgeführt, die die Einhaltung der geltenden europäischen Richtlinien hinsichtlich Abgasemissionen, Geräusche, Gegendruck (Leistungsverlust), Nutzungsdauer usw. bestätigen.

AS, S.L.U. verfügt über die Zulassung all seiner Produkte gemäß den Richtlinien 98/77 EC und 2002/80 EC sowie der Verordnung 103 (R-103) der Vereinten Nationen.

Zulassungszertifikate anzeigen

Im Folgenden stellen wir in chronologischer Abfolge die bestehenden Verordnungen hinsichtlich Fahrzeugemissionen, Katalysatorzulassung und Technische Überwachung (TÜV) dar.

Geschichte, Entscheidungen, europäische Richtlinien und Verordnungen der Vereinten Nationen bezüglich Fahrzeugemissionen und Katalysatorzulassung für den Ersatzteilmarkt

  1. Grundrichtlinie (PDF): Richtlinie 70/220/EWG des Rates vom 20. März 1970 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Maßnahmen gegen die Verunreinigung der Luft durch Abgase von Kraftfahrzeugmotoren mit Fremdzündung.
  2. EURO I (PDF): Richtlinie 91/441/EWG des Rates vom 26. Juni 1991 zur Änderung der Richtlinie 70/220/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Maßnahmen gegen die Verunreinigung der Luft durch Emissionen von Kraftfahrzeugen.
  3. Richtlinie 93/59/EWG des Rates vom 28. Juni 1993 (PDF), zur Änderung der Richtlinie 70/220/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Maßnahmen gegen die Verunreinigung der Luft durch Emissionen von Kraftfahrzeugen.
  4. Euro II (PDF): Richtlinie 94/12/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. März 1994 über Maßnahmen gegen die Verunreinigungen der Luft durch Emissionen von Kraftfahrzeugen und zur Änderung der Richtlinie 70/220/EWG.
  5. Richtlinie 96/44/EG der Kommission vom 1. Juli 1996 (PDF), zur Anpassung der Richtlinie 70/220/EWG des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Maßnahmen gegen die Verunreinigung der Luft durch Abgase von Kraftfahrzeugmotoren mit Fremdzündung an den technischen Fortschritt (Text von Bedeutung für den EWR).
  6. Richtlinie 96/69/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Oktober 1996 (PDF), zur Änderung der Richtlinie 70/220/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Maßnahmen gegen die Verunreinigung der Luft durch Emissionen von Kraftfahrzeugen.
  7. Verordnung Nr. 103 der Vereinten Nationen vom 23. Februar 1997 (PDF)
  8. Beitritt zur Verordnung R-103 (PDF). 97/836/EG: Beschluß des Rates vom 27. November 1997 über den Beitritt der Europäischen Gemeinschaft zu dem Übereinkommen der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen über die Annahme einheitlicher technischer Vorschriften für Radfahrzeuge, Ausrüstungsgegenstände und Teile, die in Radfahrzeuge(n) eingebaut und/oder verwendet werden können, und die Bedingungen für die gegenseitige Anerkennung von Genehmigungen, die nach diesen Vorschriften erteilt wurden ("Geändertes Übereinkommen von 1958").
  9. Zulassung von Katalysatoren für den Ersatzteilmarkt (PDF): Richtlinie 98/77/EG der Kommission vom 2. Oktober 1998 zur Anpassung der Richtlinie 70/220/EWG des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Maßnahmen gegen die Verunreinigung der Luft durch Emissionen von Kraftfahrzeugen an den technischen Fortschritt (Text von Bedeutung für den EWR).
  10. Euro III und IV (PDF): Richtlinie 98/69/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Oktober 1998 über Maßnahmen gegen die Verunreinigung der Luft durch Emissionen von Kraftfahrzeugen und zu Änderung der Richtlinie 70/220/EWG des Rates.
  11. Richtlinie 1999/102/EG der Kommission vom 15. Dezember 1999 (PDF), zur Anpassung der Richtlinie 70/220/EWG des Rates über Maßnahmen gegen die Verunreinigung der Luft durch Emissionen von Kraftfahrzeugen an den technischen Fortschritt (Text von Bedeutung für den EWR).
  12. Richtlinie 2001/1/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Januar 2001 (PDF), zur Änderung der Richtlinie 70/220/EWG des Rates über Maßnahmen gegen die Verunreinigung der Luft durch Emissionen von Kraftfahrzeugen.
  13. Richtlinie 2001/100/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Dezember 2001 (PDF), zur Änderung der Richtlinie 70/220/EWG des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Maßnahmen gegen die Verunreinigung der Luft durch Emissionen von Kraftfahrzeugen (Text von Bedeutung für den EWR).

    Nach der Verordnung R-103 der Vereinten Nationen und der Richtlinie 98/77/CE für die Zulassung von Ersatz-Katalysatoren für Kraftfahrzeuge ohne On-Board-Diagnose (OBD) im Rahmen von EURO I und EUR II haben das europäische Parlament und der Ministerrat der europäischen Gemeinschaft eine neue Richtlinie für die Zulassung von Ersatz-Katalysatoren mit zuvor genanntem System (im Rahmen von EURO III und EURO IV) verabschiedet.
  14. Richtlinie 2002/80/EG der Kommission vom 3. Oktober 2002 (PDF), zur Anpassung der Richtlinie 70/220/EWG des Rates über Maßnahmen gegen die Verunreinigung der Luft durch Emissionen von Kraftfahrzeugen an den technischen Fortschritt (Text von Bedeutung für den EWR).

    Ebenso haben die Vereinten Nationen kürzlich einen Anhang zu der Verordnung R-103 für die Zulassung von Ersatz-Katalysatoren in OBD-Fahrzeugen verabschiedet.
  15. Anhang 2 zur Verordnung R-103 der Vereinten Nationen vom 7. Juni 2005 (PDF). Nach diesem Anhang ist gültig die Verordnung R-103, um Katalysatoren für den Ersatzteilmarkt ohne und mit  OBD zugenehmigen.
  16. Konsolidierung der Verordnung R-103 der Vereinten Nationen vom 19. Juni 2007, (PDF). Diese Verordnung R103 enthaltet die Anhänge 1 und 2 den oben genannten Pointe nr 7 und 15.
  17. Vor EURO V und EURO VI, (PDF). Verordnung (EG) Nr. 715/2007 Des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2007, über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich der Emissionen von leichten Personenkraftwagen und Nutzfahrzeugen (Euro 5 und Euro 6) und über den Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen für Fahrzeuge.
  18. Richtlinie 2007/46/EG Des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. September 2007, (PDF), zur Schaffung eines Rahmens für die Genehmigung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge.
  19. EURO V und EURO VI, (PDF), Verordnung (EG) Nr. 692/2008 Der Kommission vom 18. Juli 2008 zur Durchführung und Änderung der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich der Emissionen von leichten Personenkraftwagen und Nutzfahrzeugen (Euro 5 und Euro 6) und über den Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen für Fahrzeuge.
  20. Verordnung (EG) Nr. 1060/2008 Der Kommission vom 7. Oktober 2008, (PDF), zur Ersetzung der Anhänge I, III, IV, VI, VII, XI und XV der Richtlinie 2007/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Rahmens für die Genehmigung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge ("Rahmenrichtlinie").
  21. Anhang 3 zur Verordnung R-103 der Vereinten Nationen vom 30. August 2011, (PDF)
  22. Anhang 4 zur Verordnung R-103 der Vereinten Nationen vom 24. Juni 2014, (PDF)
  23. Konsolidierung der Verordnung R-103 der Vereinten Nationen vom 10. August 2017, (PDF). Diese Verordnung R103 enthält Anhang 4 den oben genannten Pointe nr 22.
  24. Verordening (EU) 2018/858 van het Europees Parlement en de Raad van 30 mei 2018, (PDF), betreffende de goedkeuring van en het markttoezicht op motorvoertuigen en aanhangwagens daarvan en systemen, onderdelen en technische eenheden die voor dergelijke voertuigen zijn bestemd, tot wijziging van Verordeningen (EG) nr. 715/2007 en (EG) nr. 595/2009 en tot intrekking van Richtlijn 2007/46/EG.

EU-Richtlinien zur technischen Überwachung von Kraftfahrzeugen

  1. Richtlinie 96/96/EG des Rates vom 20. Dezember 1996 (PDF) zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die technische Überwachung der Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger.
  2. Richtlinie 1999/52/EG der Kommission vom 26. Mai 1999 (PDF), zur Anpassung der Richtlinie 96/96/EG des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die technische Überwachung der Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger an den technischen Fortschritt (Text von Bedeutung für den EWR).
  3. Richtlinie 2001/9/EG der Kommission vom 12. Februar 2001 (PDF), zur Anpassung der Richtlinie 96/96/EG des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die technische Überwachung der Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger an den technischen Fortschritt (Text von Bedeutung für den EWR).
  4. Richtlinie 2003/27/EG der Kommission vom 3. April 2003 (PDF), zur Anpassung der Richtlinie 96/96/EG des Rates an den technischen Fortschritt in Bezug auf die Prüfung der Abgasemissionen von Kraftfahrzeugen (Text von Bedeutung für den EWR).
  5. Richtlinie 2009/40/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Mai 2009 (PDF), über die technische Überwachung der Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger.
  6. Richtlinie 2010/48/EU der Kommission vom 5. Juli 2010 (PDF), zur Anpassung der Richtlinie 2009/40/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die technische Überwachung der Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger an den technischen Fortschritt.
  7. Richtlinie 2014/45/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. April 2014 (PDF), über die regelmäßige technische Überwachung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhägern und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/40/EG.
  8. Delegierte Richtlinie (EU) 2021/1717 der Kommission vom 9. Juli 2021 (PDF), zur Änderung der Richtlinie 2014/45/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Aktualisierung bestimmter Bezeichnungen von Fahrzeugklassen und die Aufnahme des eCallSystems in die Auflistung der zu prüfenden Positionen, die Methoden, die Mängel und deren Bewertung in Anhang I und Anhang III der genannten Richtlinie.